Psychotherapie wird von vielen privaten Krankenversicherungen übernommen. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Tarif.
Bitte klären Sie daher vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung:
- Ist Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten? (Achtung: einige private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nur, wenn die Leistung von einem ärztlichen Psychotherapeuten erbracht wird)
- Werden probatorische Sitzungen / Erstgespräche erstattet?
- Gibt es Erstattungseinschränkungen? (z.B. Ist die Erstattung beschränkt auf eine bestimmte Anzahl an Sitzungen pro Jahr? Gibt es eine Selbstbeteiligung ab einer bestimmten Anzahl an Sitzungen?)
- Wie erfolgt die Beantragung der Psychotherapie? U.a.
Ist ein Bericht an den Gutachter erforderlich?
Übernimmt der Versicherer die Kosten für den Bericht an den Gutachter?
Wichtig: Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung sind Sie als Patient Vertragspartner und damit zur Zahlung des Honorars verpflichtet. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut (GOP).
Eine Therapiesitzung (50 Minuten) wird mit dem jeweils vereinbarten Gebührensatz berechnet. Je nach Aufwand können zusätzliche Leistungen, beispielsweise für Diagnostik, Berichte oder Gespräche, hinzukommen.