Kosten

Die Kosten einer Psychotherapie können je nach Versicherungsart unterschiedlich übernommen werden.

Entscheidend für eine Kostenübernahme durch Krankenversicherungen ist das Vorliegen einer „psychischen Störung mit Krankheitswert“.

Gesetzlich versichert

Bei entsprechender psychischer Erkrankung und Behandlungsindikation können die Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Nach den erforderlichen ersten Gesprächen wird die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Nach Genehmigung erfolgt die Abrechnung direkt über die Kassenärztliche Vereinigung.

Privat versichert & Beihilfe

Psychotherapie wird von vielen privaten Krankenversicherungen übernommen. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Tarif.

Bitte klären Sie daher vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung:

  • Ist Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten? (Achtung: einige private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nur, wenn die Leistung von einem ärztlichen Psychotherapeuten erbracht wird)
  • Werden probatorische Sitzungen / Erstgespräche erstattet?
  • Gibt es Erstattungseinschränkungen? (z.B. Ist die Erstattung beschränkt auf eine bestimmte Anzahl an Sitzungen pro Jahr? Gibt es eine Selbstbeteiligung ab einer bestimmten Anzahl an Sitzungen?)
  • Wie erfolgt die Beantragung der Psychotherapie? U.a.
    Ist ein Bericht an den Gutachter erforderlich?
    Übernimmt der Versicherer die Kosten für den Bericht an den Gutachter?

Wichtig: Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung sind Sie als Patient Vertragspartner und damit zur Zahlung des Honorars verpflichtet. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut (GOP).

Eine Therapiesitzung (50 Minuten) wird mit dem jeweils vereinbarten Gebührensatz berechnet. Je nach Aufwand können zusätzliche Leistungen, beispielsweise für Diagnostik, Berichte oder Gespräche, hinzukommen.

Selbstzahler

Eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis ist selbstverständlich möglich.

Die Kosten einer Psychotherapie  orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen GOP und werden durch die Honorarvereinbarung geregelt. Eine Therapiesitzung (50 Minuten) wird mit dem jeweils vereinbarten Gebührensatz berechnet. Je nach Aufwand können zusätzliche Leistungen, beispielsweise für Diagnostik, Berichte oder Gespräche, hinzukommen.

Telefonische Sprechstunde

Mo-Do von 12:00-12:30

Tel.: 02832-9786884